Der Sommer zeigt sich endlich von seiner schönen Seite und die ersten Urlaubswochen sind nahe. Viele Familien zieht es weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Dabei verlässt so manches Kind sein Geburtsland zum ersten Mal im Leben. Aber braucht ein Baby schon ein Reisepass?
Ab wann benötigt man für sein Baby ein Reisedokument?
Möchte man das Land nicht verlassen, ist man erst ab 16 Jahren verpflichtet einen Personalausweis zu haben um sich bei Bedarf auszuweisen. Deshalb muss man nicht zwingend einen Kinderausweis für sein Kind ausstellen. Plant man jedoch zu reisen, ist es seit dem 26. Juni 2012 nicht mehr ausreichend, sein Baby im elterlichen Reisepass aufzuführen. Vielmehr bedarf es jetzt einem eigenen Reisepass für Babys.
In diesen Ländern braucht ihr Baby einen Reisepass
Noch vor einiger Zeit wurde man im sogenannten Schengen-Raum (die angrenzenden Länder, bei deren Einfahrt man keinerlei Grenzkontrolle passieren muss) nicht kontrolliert und musste daher zum Überschreiten der Grenze keine Papiere vorzeigen. Grundsätzlich ist man im Ausland aber schon immer verpflichtet sich ausweisen zu können. Bis Juni 2012 reichten bei Kontrollen im Ausland aber Eintragungen im Reisepass der Eltern aus. Seit längerem ist nun aber jeder Bürger, auch Säuglinge und Kinder, generell dazu verpflichtet sich im Ausland mit einem eigenen Reisepass auszuweisen. Ausnahmen gibt es lediglich in jener Form, dass so manch Kinderreisepass auch nicht genügt. Die USA beispielsweise erfordern eine Art Visum vor Einflug. Am besten informiert man sich bei ausgefallenen Ländern vorab in den entsprechenden Botschaften oder Konsulaten des Reiselandes.
Wo kann man einen Reisepass für Babys beantragen?
Einen Kinderreisepass bekommen alle deutschen Staatsangehörigen, die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben vom Passamt (z.B. Einwohnermeldeamt) der eigenen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Dieser ist dann sechs Jahre gültig, allerdings maximal bis zum 12. Lebensjahr. Man benötigt ein biometrietaugliches Passbild des Babys, auch wenn sich das gerade bei einem Neugeborenen etwas schwierig darstellen kann. Aufgrund dessen, sind die Richtlinien aber besonders bei den kleinsten Kindern etwas flexibel ausgelegt. Also keine Sorge bei der Fotowahl. Sollte sich das Kind zwischen den Urlaubsreisen extrem verändern, gilt es zur Sicherheit das Passbild erneuern zu lassen, da es sonst Probleme beim Urlaubsantritt geben könnte. Grundsätzlich ist man bei Änderung dazu verpflichtet, deutsche Behörden aber sind meist etwas nachsichtiger bei den sich schnell verändernden Kleinkindern. Die Kosten für eine Ausstellung belaufen sich auf 13 Euro, für das Verlängern eines Ausweises bezahlt man in etwa die Hälfte. Da Reisepässe für Babys direkt im ausstellenden Amt auch gedruckt werden, bekommt man sie meist direkt mit.
Diese Unterlagen werden zur Ausstellung benötigt:
Um mehr Informationen zu Reisepässen, Einreisebestimmungen etc. zu erhalten kann man sich direkt an Reisebüros oder an das Auswärtige Amt wenden http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html