Welche AntrÀge vor Geburt?
Elternzeit beantragen
Beide Elternteile haben nach der Geburt die Möglichkeit Elternzeit zu nutzen. Dieser Anspruch gilt maximal drei Jahre lang und muss vor Geburt beim Arbeitgeber angemeldet werden. Die Grenze hierfĂŒr ist der Beginn der Mutterschutzfrist. Also: spĂ€testens sieben Wochen vor Geburt! Eine Berrechnung des Elterngeldes und zahlreiche Informationen entsprechend der BundeslĂ€nger findet man unter www.elterngeld.net
Mutterschutzzeit beim Arbeitgeber angeben
Die Mutterschutzzeit kann man bereits im dritten Schwangerschaftsmonat formlos beantragen. Dieser Zeitpunkt ist aufgrund der doch recht hohen Fehlgeburten-Rate in den ersten 12 Wochen gewĂ€hlt. Hat man vom Frauenarzt eine kurze ErklĂ€rung ĂŒber den vorraussichtlichen Entbindungstermin (VET) erhalten wird der Mutterschutz fĂŒr sechs Wochen vor und acht Wochen nach diesem Termin festgelegt. In dieser Zeit erhĂ€lt die Mutter Mutterschutzgeld. Kommt das Kind nicht zum errechneten Termin zur Welt (was auch nur 4 Prozent aller Kinder tatsĂ€chlich tun), so wird dieser Zeitrahmen entsprechend angepasst.
Mutterschaftsgeld beantragen
Ein weiterer Antrag vor der Geburt um den man sich kĂŒmmern sollte, ist das Mutterschaftsgeld. Es sollte noch vor Beginn der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor Geburt) beantragtwerden. ZustĂ€ndig hierfĂŒr ist die eigene Krankenkasse. Viele weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld findet man unter www.mutterschaftsgeld.de
Vaterschaft anerkennen, wenn Mutter und Vater nicht verheiratet sind
Um ein gemeinsames Sorgerecht auch ohne Ehe zu erhalten, gilt es das Jugendamt oder einen Notar aufzusuchen und vorab eine ErklĂ€rung bzw. einen Antrag vor Geburt abzugeben. Dies kann auch bei Problemen wĂ€hrend der Geburt wichtig werden, da sonst der Vater bis zur Anerkennung kein Mitspracherecht, sprich also auch kein Sorgerecht fĂŒr das Kind besitzt.
Unterlagen fĂŒr den Antrag Elterngeld zurecht legen
Um sich nach der Geburt das mĂŒhevolle Zusammensuchen der Unterlagen zu ersparen, ist es ratsam, dies bereits vor dem Entbindungstermin zu tun. Zwar ist es nicht möglich diese AntrĂ€ge vor Geburt des Kindes abgegeben, doch man fĂŒhlt sich wesentlich entspannter, wenn die groĂe Vorarbeit bereits geleistet ist. Zeit fĂŒr den Antrag ist dann bis drei Monate nach der Geburt, da so lange auch rĂŒckwirkend bezahlt wird. Auf der Seite des Bundesfamilienministeriums findet man weitere zahlreiche Informationen zur Thematik.