„Wie könnte es zu viele Kinder geben?
Das wäre als würde man sagen es gäbe zu viele Blumen…“
Mutter Teresa
Entwicklung des Babys in der 6. SSW
In der 6. SSW geht die Entwicklung des Embryos rasant weiter. Innerhalb einer Woche hat sich die Größe nun verdoppelt: Mit ca. 5 mm ist er nun in etwa so groß wie ein Reiskorn und ähnelt in seiner Form weniger der eines Menschen, als eher der eines Frosches im Anfangsstadium, einer Kaulquappe. Kleine Knospen werden später zu Armen und Beinen, auch die Stelle der späteren Ohren ist durch eine leichte Vertiefung sichtbar. Die Augenhöhlen sind bereits entwickelt. Die Fruchtblase enthält mittlerweile eine ordentliche Menge Fruchtwasser und auch die Plazenta (der Mutterkuchen) wächst weiter. Am 22. Tag der Schwangerschaft beginnt das Herz des Embryos zu schlagen und ist nun mit einem sehr hochauflösendem Ultraschallgerät sogar schon sichtbar.
Auch wenn das Herz noch nicht aus einzelnen Kammern besteht pumpt es bereits fleißig Blut durch den Kreislauf. Organe wie Lunge, Leber, Bauch- und Schilddrüse entstehen. Schlechte Einflüsse wie Nikotin, Drogen oder Alkohol während diesen ersten Wochen der Schwangerschaft sind deshalb besonders gefährlich.
Anzeichen einer Schwangerschaft – wie die Mutter die Schwangerschaft in der 6. SSW erlebt
Erste Vorsorgeuntersuchung
Mit Ausbleiben der Regel oder dem positiven Schwangerschaftstest steht nun auch die erste Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt an. Alternativ kann man sich durch die Schwangerschaft auch von einer Hebamme begleiten lassen. Lediglich die 3 vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen zur Überprüfung einer gesunden Schwangerschaft müssen vom Frauenarzt durchgeführt werden.
Mutterpass
Mit der Feststellung einer Schwangerschaft erhält man nun auch den Mutterpass, den die Schwangere stets bei sich trägt, um in problematischen Situationen (Unfall, plötzliche Beschwerden etc.) dem Helfenden schnell Aufschluss über die Schwangere zu geben. Neben der Blutgruppe sind hier sämtliche Daten zur Schwangerschaft (Eisenspiegel, Urinuntersuchungen, embryonale Entwicklung etc.) vermerkt.
–> was steht im Mutterpass?
Information des Arbeitgebers
Bei Gefahren für die Schwangerschaft am Arbeitsplatz muss baldmöglichst der Arbeitgeber informiert werden um den Arbeitsplatz schwangerengerecht umzugestalten oder ggf. ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.