Welche AntrÀge kommen nach der Geburt?

AntrÀge nach der Geburt stellen

Es ist soweit. Der kleine Mensch ist endlich in den eigenen Armen. Vom Bauch direkt ins Herz gehĂŒpft, erfreut er nun seine Eltern. Doch die erste Zeit mit dem neugeborenen Baby ist auch eine Zeit in der viel organisiert werden muss. Zwischen schlaflosen NĂ€chten und spannenden Tagen mit dem Baby, heißt es die AntrĂ€ge nach Geburt nicht zu vergessen. Nun stehen zahlreiche BehördengĂ€nge an, die zu erledigen sind um finanziell alle Vorteile zu erhalten und sein Kind ordnungsgemĂ€ĂŸ ins Leben einzubringen.

 

Checkliste: Welche AntrÀge muss man nach der Geburt beantragen?

Geburtsurkunde beantragen

Baby anmelden: Um die Geburtsurkunde des Kindes zu erhalten bedarf es einer Geburtsanzeige des Krankenhauses. Dieses schickt in vielen FĂ€llen die Unterlagen direkt an das Standesamt. Entbindet man allerdings außerhalb einer Klinik, beispielsweise im Geburtshaus oder im eigenen Heim muss man diesen Gang selbst erledigen. Ist die Geburtsanzeige im Standesamt (Ort der Geburtsklinik) nach circa einer Woche eingetroffen, kann eine Geburtsurkunde beantragt werden, die vor allem fĂŒr AntrĂ€ge wie Elterngeld, Mutterschaftshilfe und Kindergeld benötigt werden.

Zum Antrag benötigt man:

  • Eine Abschrift aus dem Familienbuch
  • wenn ein Elternteil nicht anwesend ist eine schriftliche und deutliche Bescheinigung ĂŒber den gewĂŒnschten Namen
  • Personalausweis oder ReisepĂ€sse (in diesem Fall mit aktueller Meldebescheinigung) der Eltern

 

 

Elterngeld beantragen

Auf der Seite des Bundesministerium fĂŒr Familie findet man das passende Amt fĂŒr das eigene Bundesland um Elterngeld zu beantragen. FrĂŒhestens ist dies mit der Geburt des Kindes möglich bis zum ersten Geburtstag, aber maximal drei Monate rĂŒckwirkend.

HierfĂŒr benötigt man:

  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • die Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist
  • Nachweis ĂŒber das erhaltende Mutterschaftsgeld

Unter UmstÀnden erfordert die Antragsstellung weitere Unterlagen, beispielsweise bei SelbststÀndigkeit oder Einnahmen aus Vermietung etc. Hier informiert Sie die dem Bundesland entsprechende Elterngeldstelle.

Auch ein Nachweis ĂŒber Geschwister, um den Geschwisterbonus von 75 Euro zu erhalten, kann von Nöten sein.

Möchte man nach der Geburt bald wieder arbeiten, sollte der Arbeitgeber eine Bescheinigung ĂŒber die Arbeitsstunden ausstellen, da dies bis zu einem gewissen Maß möglich ist, ohne dem Elterngeld angerechnet zu werden.

Außerdem ist auch fĂŒr den Partner möglich Elternzeit zu beantragen. Dies muss direkt im eigenen Antrag vermerkt werden, auch wenn die Elternzeit dann doch nicht in Anspruch genommen wird. NachtrĂ€glich ist eine Beantragung fĂŒr den Partner nicht mehr möglich.

Elternzeit angeben

Möchten Mutter oder Vater direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist maximal 3 Jahre in Elternzeit gehen, so muss dies sieben Wochen vor Ablauf der Frist (also eine Woche nach der Geburt) dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden. Man muss sich hier fĂŒr die nĂ€chsten 2 Jahre festlegen. Beim Vater gilt die Frist zur Benachrichtigung bis maximal sechs Wochen vor errechnetem Geburtstermin.

Kindergeld

FĂŒr das Kindergeld benötigt man lediglich einen Antrag, der zwei Seiten umfasst. Er wird gemeinsam mit der Geburtsurkunde an die entsprechende Familienkasse des Bundeslandes geschickt. Jedes Kind mit deutschem Wohnsitz ist berechtigt und erhĂ€lt bis zum 18. Lebensjahr 219 Euro (das dritte 225 Euro, ab dem vierten Kind 250 Euro).

Kinderfreibetrag eintragen

Mit der Geburtsurkunde des Kindes kann sich ein Elternteil einen Kinderfreibetrag in der Lohnsteuerkarte ĂŒber das Finanzamt eintragen lassen und so finanziell profitieren.

Vaterschaft anerkennen

Sofern hierfĂŒr nicht bereits ein Antrag vor der Geburt gestellt worden ist, gilt es nun diesen Antrag nach der Geburt zu erledigen. FĂŒr ein gemeinsames Sorgerecht und somit allen Rechten und Pflichten eines Vaters wird im Jugendamt oder Standesamt die Vaterschaft urkundlich anerkannt. Es bedarf aber in jedem Fall einer Zustimmung der Mutter.

Versicherung informieren

Damit der Nachwuchs in der Haftpflichtversicherung mitversichert ist genĂŒgt meist ein kurzer Anruf beim Versicherer.

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